Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeitsunfällen – das stimmt. Was kaum jemand weiß: Alles, was nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub passiert, ist nicht gedeckt. Kein Kapital. Keine Reha. Keine Leistung. Die Gruppenunfallversicherung schließt genau diese Lücke – 24 Stunden, 365 Tage, weltweit.
Ab 2 Personen · Ohne Gesundheitsprüfung · Auch für Azubis
Die Berufsgenossenschaft ist für Arbeitsunfälle zuständig. Was nach Feierabend passiert – Freizeitunfall, Wochenende, Urlaub – ist nicht abgedeckt. Das ist kein Randproblem. Das ist der Alltag.
Die Gothaer GUV geht weit über den GDV-Standard hinaus – mit eigenem Bedingungswerk, drei Produktlinien und Leistungen, die die BG nicht einmal kennt.
Die BG zahlt eine monatliche Rente – die in den meisten Fällen für nichts reicht. Die GUV zahlt einmal, aber viel: Kapital für Wohnungsumbau, Fahrzeugumbau, Einkommensverlust. Optional mit Progression bis 600 % – je schwerer der Unfall, desto höher die Leistung.
Erhöhte Kraftanstrengung, Zeckenbiss-Infektionen, Gaseinwirkung, Explosionswellen, mechanische Einwirkung – alles mitversichert. Genau die Risiken, die im Handwerksalltag real sind.
Dein Mitarbeiter verletzt sich am Samstag. Montag kümmert sich jemand. Die Gothaer navigiert den Verletzten durch das gesamte Gesundheitssystem – mit finanziellen Beihilfen bis 15.000 €. Ziel: schnellstmöglich zurück an den Arbeitsplatz.
Ab 50 % Invaliditätsgrad: bis zu 15.000 € für privaten Umbau (Wohnung, Fahrzeug) und nochmal bis 15.000 € für den Arbeitsplatzumbau. Im Premium-Tarif je 30.000 €. Das zahlt die BG nicht.
Bergungskosten bis 50.000 € und Kosten für kosmetische OPs nach Unfall bis 50.000 € sind beitragsfrei dabei – ohne Extra-Vertrag, ohne Aufpreis.
Baustelle, Fußball am Wochenende, Urlaub in Österreich – der Schutz gilt immer und überall. Keine Tageszeit-Klausel. Keine Länder-Ausnahme. Keine Freizeitaktivitäts-Beschränkung.
Das sind keine Einzelfälle. Das ist das System – so wie es ist. Echte Gerichtsentscheidungen zeigen, wie schmal der BG-Schutz im Alltag wirklich ist.
Eine Mitarbeiterin stürzt während einer Dienstreise in Portugal und bricht sich den Oberschenkel. Sie wollte ein Taxi zum Flughafen rufen – für ihren privaten Urlaub im Anschluss. Die BG lehnte ab: „Privatlich veranlasst." Urteil des LSG bestätigte die BG.
Ein Zimmerer reißt sich am Samstag beim Fußball die Schultermuskulatur. Mehrmonatiger Ausfall, OP notwendig, Reha erforderlich. Die BG: zuständig nur für Berufsunfälle. Samstagsausfall = kein Schutz.
Ein Schreiner verliert bei einem Unfall an der Tischkreissäge zwei Finger. Die BG zahlt eine Unfallrente. Diese reicht für die notwendige Wohnungsanpassung, berufliche Umschulung und emotionale Belastung bei weitem nicht aus.
Ja – die beiden Absicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Die Berufsgenossenschaft (BG) deckt nur Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrankheiten – und das auch nur begrenzt. Was nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub passiert, ist durch die BG nicht versichert. Die GUV schließt genau diese Lücke: 24/7 weltweit, Beruf und Freizeit, mit Kapitalleistungen bei Invalidität und Tod – was die BG nicht zahlt.
Die GUV zahlt bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall – als Einmalkapital oder Rente, je nach Invaliditätsgrad. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn jemand seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann – egal ob durch Unfall oder Krankheit. Beide Produkte sichern unterschiedliche Risiken ab. Die GUV ist günstiger und einfacher abzuschließen; eine BU bietet umfassenderen Schutz. Im Idealfall kombiniert man beides.
Als Richtwert gilt: Die Versicherungssumme bei Invalidität sollte so hoch sein, dass sie den finanziellen Bedarf nach einem schweren Unfall abdeckt – z. B. für Wohnungsumbau, Fahrzeugumbau, Rehabilitation und Einkommensverlust. Im Handwerk empfehlen wir mindestens das 3- bis 5-fache Jahreseinkommen des Mitarbeitenden als Invaliditätsgrundsumme. Optional kann eine Progression vereinbart werden: Bei Vollinvalidität gibt es dann ein Vielfaches der Grundsumme – bis zu 600 % bei höchster Stufe.
Ja – Azubis können ab dem ersten Ausbildungstag eingeschlossen werden, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbeschränkung nach unten. Gerade im Handwerk, wo Azubis früh körperlich arbeiten und Unfallrisiken ausgesetzt sind, ist das besonders sinnvoll. Es ist auch ein starkes Signal: Wer schon im ersten Ausbildungsmonat für seinen Azubi eine Unfallversicherung abschließt, zeigt echte Fürsorge – und das spricht sich rum.
Das hängt davon ab, ob der Vertrag mit oder ohne Direktanspruch der versicherten Person abgeschlossen wird. Ohne Direktanspruch: Die Beiträge sind zunächst steuerfrei für den Mitarbeiter – eine Besteuerung erfolgt erst, wenn ein Leistungsfall eintritt und Leistungen fließen. Mit Direktanspruch: Die Beiträge gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber pauschal versteuert werden. In beiden Varianten ist der Beitrag für dich als Arbeitgeber Betriebsausgabe. Wir besprechen im Gespräch, welche Variante steuerlich für euch am sinnvollsten ist.
Die BG reicht nicht. Das weißt du jetzt. In 20 Minuten wählen wir den richtigen GUV-Tarif für deinen Betrieb – unkompliziert, ohne Gesundheitsprüfung, ab 2 Personen.
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