Die betriebliche Altersvorsorge ist seit 2002 gesetzlich verankert – und trotzdem wissen die wenigsten Handwerksbetriebe, was sie wirklich leisten kann. Nicht nur als Altersvorsorge. Als Recruiting-Werkzeug. Als Kostenvorteil. Als Signal: Hier denkt jemand langfristig mit dir.
20 Minuten · Konkretes Rechenbeispiel für deinen Betrieb · Kostenlos
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge für Mitarbeitende. Im Handwerk, wo die gesetzliche Rente durch Kurzarbeit und saisonale Schwankungen oft lückenhaft bleibt, ist sie besonders wichtig – und besonders wirksam als Recruiting-Instrument.
💡 BRSG II ab 2026: Betriebe können jetzt auch ohne Tarifvertrag ein Opting-out-Modell einrichten. Mitarbeitende werden automatisch eingeschlossen – und müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht mitmachen wollen.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber, wie viel der Mitarbeiter? Das lässt sich im Handwerk flexibel gestalten.
Der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Bruttogehalts in bAV-Beiträge um. Er spart Steuern und Sozialabgaben – du als Arbeitgeber zahlst mindestens 15 % Zuschuss obendrauf.
Für dich: bis zu 0 € MehrkostenDu als Arbeitgeber zahlst die Beiträge komplett. Kein Abzug beim Mitarbeiter – maximale Wirkung als Benefit. Die Beiträge sind Betriebsausgabe und senken deinen Gewinn.
Stärkster Recruiting-EffektDer Mitarbeiter bringt etwas, du als Chef legst drauf. Diese Kombination ist im Handwerk besonders beliebt, weil sie fair ist und beide Seiten profitieren.
Flexibel & häufigste VarianteDas BarmeniaGothaer Produkt für die Direktversicherung: wählbare Beitragsgarantie (50–90 %), jährliche Renditesicherung, 4 Anlageoptionen (davon 2 nachhaltig). Lebenslange Rentenzahlung.
Sicherheit + Rendite kombiniertKurzarbeit, saisonale Schwankungen, Phasen zwischen Ausbildung und Festanstellung – all das reduziert die späteren Rentenansprüche deiner Mitarbeitenden. Die gesetzliche Rente reicht im Handwerk häufig nicht. Das weißt du, und das wissen deine Leute auch.
Wer eine bAV anbietet, zeigt: Ich denke langfristig. Ich investiere in mein Team. Und ich biete mehr als der Betrieb von nebenan.
Dein Geselle möchte 100 € mehr netto. Option A: Gehaltserhöhung um 167 € brutto – kostet dich mit Lohnnebenkosten ca. 200 €. Der Mitarbeiter bekommt netto ca. 100 €. Option B: Du zahlst 80 € in seine bAV. Kein Steuer-, keine Sozialabgaben. Er hat 80 € Altersvorsorge. Dich kostet es 80 €.
Du musst keine bAV-Lösung aktiv einrichten. Aber: Jeder Mitarbeitende hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch, einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung umzuwandeln – und du bist verpflichtet, das zu ermöglichen. Außerdem gilt seit 2019 die Pflicht, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss obendrauf zu legen, sofern du Sozialabgaben sparst. Wer das ignoriert, riskiert Nachzahlungen und rechtliche Probleme.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV (Entgeltumwandlung) verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttogehalts – der Betrag fließt steuerfrei in seine Altersvorsorge. Du als Arbeitgeber zahlst den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 %. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlst du die Beiträge komplett – ohne Abzug beim Mitarbeiter. Das hat den stärksten Benefit-Effekt, ist aber auch teurer. Am häufigsten im Handwerk: eine Kombination aus beiden.
Das hängt von der Gestaltung ab. Bei reiner Entgeltumwandlung sparst du als Arbeitgeber sogar Sozialabgaben – und zahlst nur den Pflicht-Zuschuss von 15 %. In vielen Fällen ist die bAV für dich günstiger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Konkrete Zahlen rechnen wir in einem 20-minütigen Gespräch durch – für deinen Betrieb, deine Mitarbeiterzahl, dein Budget.
Beiträge aus Entgeltumwandlung gehören sofort dem Mitarbeiter – er nimmt sie mit. Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gilt die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist: Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 21 Jahren sind die Ansprüche unverfallbar. Das bedeutet: Wer vorher geht, verliert seinen Anspruch. Das ist gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung.
Ja – als Inhaber mit Angestelltenstatus (z. B. GmbH-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung) kannst du dich in die bAV einschließen. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gelten andere Regelungen – hier ist der BarmeniaGothaer Versorgungsplan der richtige Weg. Das besprechen wir im Gespräch und schauen gemeinsam, was für deine Situation am besten passt.
In 20 Minuten entwickeln wir das richtige bAV-Modell für deinen Betrieb – mit konkreten Zahlen für deine Mitarbeiterzahl, dein Gewerk und dein Budget.
Kostenloses Gespräch buchen ›Kein Abschluss-Druck · Daniel Kohl persönlich · ★★★★★ 4,91 / 5